Ambulante Therapieformen
![]()
Eine Möglichkeit der ambulanten Vorsorgeleistung (§ 23 /2 SGB V), die sie in Verbindung mit unserem Hause durchführen können, bietet z.B. die „Offene Badekur“. Bei dieser Art der ambulanten Vorsorgeleistung und Reha-Leistung erarbeiten Krankenkasse und der Versicherte gemeinsam einen entsprechenden Plan (geeigneter Kurort, Behandlung/Therapie etc.). Weitere Informationen hierzu haben wir hier für Sie zusammengefasst.
Bei einer ambulanten Rehabilitation müssen sich die Patienten entweder außerhalb unserer Rehabilitationseinrichtung selbst um Unterbringung und Verpflegung kümmern oder können aufgrund ihrer Heimatnähe nach den Anwendungen nach Hause fahren. Lediglich die Kuranwendungen werden dann in unserem Hause erbracht. Hier unterscheiden wir zwei Arten der Rehabilitationsleistung, die wir im Folgenden näher beschreiben.








