Qualitätsbericht
für den Akutbereich Dermatologie
Im § 137 des fünften Sozialgesetzbuches schreibt der Gesetzgebern "Akutkrankenhäusern" verbindlich vor, alle zwei Jahre einen strukturierten Qualitätsbericht zur erstellen und veröffentlichen. Da die Fachklinik in der Dermatologischen Abteilung 53 Akutbetten bebetreibt sind auch wir verpflichtet, einen solchen Qualitätsbericht zu erstellen. Wir betrachten die Erstellung dieses Qualitätsberichtes aber nicht nur als eine gesetzliche Forderung. Dieser Bericht ist für uns vor allem die Gelegenheit, unsere Strukturen, Leistungen, Prozesse und Angebote unserer Einrichtung unseren Patienten, Besuchern und Gästen sowie auch den MitarbeiterInnen und der interessierten Öffentlichkeit im Hinblick auf unsere Qualität darzulegen. Somit gibt der Qualitätsbericht 2010 Einblicke in das Leistungsangebot der Akutabteilung der Dermatologie und dokumentiert sowohl bereits Erreichtes als auch die Zielsetzung zur Erfüllung der individuellen Bedürfnisse unserer Patienten, MitarbeiterInnen und auch unserer Partner.
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Auch Sicherheit braucht Management
Der verschärfte Wettbewerb im Gesundheitswesen sowie die gesetzlichen Forderungen veranlassen immer mehr Gesundheitsdienstleister ein Qualitätsmanagement (kurz QM) einzuführen. Ein anerkanntes funktionierendes Qualitätsmanagement ist längst eines der Grundvoraussetzungen bei den Verhandlungen mit den Kostenträgern. Das Qualitätsmanagement stellt außerdem sicher, dass der Patient eine strukturierte, standardisierte und qualitätsorientierte Behandlung erhält. So wird die kompetente Behandlung gesichert.
Langjähriger Geschäftserfolg ist lange kein Garant mehr für eine positive Zukunft, denn alte Mechanismen greifen oft nicht mehr. Hier sind neue Rezepte und innovative Strategien gefragt, denn nur so kann auf die neuen Anforderungen optimal reagiert werden.
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