Antragsverfahren
Wie gelangt ein Patient in die Rehabilitation?
Rehabilitations-Bedürftigkeit besteht (entsprechend §8 der geltenden Rehabilitations-Richtlinien des gemeinsamen Bundesausschusses), wenn aufgrund einer körperlichen, geistigen oder seelischen Schädigung
- voraussichtlich nicht nur vorübergehende alltagsrelevante Beeinträchtigungen der Aktivität vorliegen, durch die in absehbarerZeit eine Beeinträchtigung der Teilhabe droht oder
- Beeinträchtigungen der Teilhabe bereits bestehen und
- über die kurative Versorgung hinaus der mehrdimensionale und interdisziplinäre Ansatz der medizinischen Rehabilitation erforderlich ist.
Weg der Antragsstellung
Der Weg der Antragsstellung richtet sich nach Versorgungsart, Stand der Berufs-und Erwerbstätigkeit und dem deshalb zuständigen Kostenträger:

Eine Übersicht der benötigten Antragsformulare finden Sie hier.

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