Reha für wen?
Wann besteht Rehabilitationsbedürftigkeit?
Die Rehabilitationsbedürftigkeit kann z.B. von Ihrem Arzt festgestellt werden, sprechen Sie ihn ruhig darauf an. Sie haben laut Sozialgesetz einen Anspruch auf eine Rehabilitationsbehandlung, wenn Sie durch die Erkrankung bedeutsame Beeinträchtigungen Ihrer beruflichen oder privaten Aktivitäten erleiden oder Ihre Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft behindert wird. Dies ist gerade bei chronischen Haut- und Gelenkerkrankungen ein sehr häufiges Problem.
Sowohl für eine ambulante als auch stationäre Rehabilitationsbehandlung muss der Antragsteller eine Einschätzung von Rehabilitationsbedürftigkeit, -zielen, -fähigkeit und -prognose vornehmen. Insbesondere die Rehabilitationsfähigkeit muss schon vorab sorgfältig abgeschätzt werden, damit die bei uns angebotenen Therapien auch greifen können.








