Ihr Weg zur Rehabilitation
Wie kommt der Patient in die Rehabilitation?
Aus der ambulanten Behandlung (von zuhause):
- Ihr Hausarzt oder Facharzt leitet mittels Antrag die Rehabilitation ein
- Stationsarzt und Sozialdienst leiten mittels Antrag die Rehabilitation ein
- Grundsätzlich gilt, dass bei Patienten im Erwerbsleben der zuständige Kostenträger für die Rehabilitationsmaßnahme die Rentenversicherung und bei nicht erwerbstätigen Versicherten die Krankenkasse ist. Von dieser Grundregel kann es vereinzelt Ausnahmen geben, im Zweifelsfalle wird die Krankenkasse den zuständigen Kostenträger auf Anfrage benennen können.








