Fachklinik Bad Bentheim
Ernährungsberatung im Rahmen der Rehabilitation

Ihr Weg zur Rehabilitation

Wie kommt der Patient in die Rehabilitation?

Aus der ambulanten Behandlung (von zuhause):

  • Ihr Hausarzt oder Facharzt leitet mittels Antrag die Rehabilitation ein
Aus stationärer Behandlung (während eines Krankenhausaufenthaltes):
  • Stationsarzt und Sozialdienst leiten mittels Antrag die Rehabilitation ein
  • Grundsätzlich gilt, dass bei Patienten im Erwerbsleben der zuständige Kostenträger für die Rehabilitationsmaßnahme die Rentenversicherung und bei nicht erwerbstätigen Versicherten die Krankenkasse ist. Von dieser Grundregel kann es vereinzelt Ausnahmen geben, im Zweifelsfalle wird die Krankenkasse den zuständigen Kostenträger auf Anfrage benennen können.
Jeder Patient hat nach § 9 SGB IX und § 33 SGB I ein „Wunsch- und Wahlrecht“, eine medizinisch geeignete Rehabilitationseinrichtung auszuwählen, in der er gerne behandelt werden möchte. Ihr Wunsch darf dann nicht ohne medizinischen oder rechtlichen Grund abgelehnt werden. Sollten Sie eine Behandlung in unserer Klinik wünschen, zögern Sie daher nicht, einen entsprechenden Vermerk in den Antrag zu schreiben.