Vorsorgen ist besser als Nachsorgen.

Um fit zu bleiben, können Sie auch ohne Kurantrag zur Fachklinik Bad Bentheim kommen. Rezepte für Heilbehandlungen, die ein Arzt an Ihrem Wohnort oder ein Badearzt ausstellt, können Sie bei uns einlösen. Bis auf den üblichen Eigenanteil übernimmt die Krankenkasse die Kosten für die Anwendungen. Verbinden Sie die Behandlung mit einem entspannenden Aufenthalt in Bad Bentheim und gönnen sich eine wohltuende Auszeit!

Übrigens: Sie müssen keinen Urlaub nehmen, wenn die vom Arzt verordnete Rehabilitation oder Vorsorgekur bewilligt wurde. Und mit dem ärztlichen Attest ist die Entgeltfortzahlung gesichert. Wenn Sie privat krankenversichert sind, benötigen Sie in der Regel eine Zusatzversicherung, um eine Kur zu beantragen.

© tristan vankann/fotoetage
Nutzen Sie Ihr Recht auf Rehabilitation!
Sie können alle 4 Jahre eine Kur beantragen.

Gesetzlich Versicherte haben bei bestimmten Erkrankungen sogar ein Recht auf Rehabilitation.

Alle 3 Jahre sind ambulante Maßnahmen möglich.

Bei chronischen Beschwerden sind Rehabilitationen in noch kürzeren Abständen möglich.

Innerhalb von 4 Monaten muss die Kur erfolgen.

Sobald Ihre Kur bewilligt ist, muss sie in diesem Zeitraum erfolgen – ansonsten verfällt der Anspruch.