1. Geltungsbereich und Vertragspartner

1.1 Diese Behandlungsbedingungen gelten für das gesamte Leistungsangebot der Fachklinik Bad Bentheim, Thermalsole- und Schwefelbad Bentheim GmbH (im Folgenden „Fachklinik"), insbesondere für die Behandlung von Patienten (Verbrauchern i. S. d. § 13 BGB).
1.2 Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Bedingungen des Patienten finden – selbst bei Kenntnis durch die Fachklinik – keine Anwendung, es sei denn, die Fachklinik stimmt ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zu.
1.3 Individuelle Vereinbarungen mit dem Patienten (z. B. zusätzliche Leistungen, Sonderpreisvereinbarungen, individuelle Absprachen) haben in jedem Fall Vorrang vor diesen Behandlungsbedingungen.

2. Leistungsinhalt und Vertragsschluss

2.1 Die Fachklinik erbringt medizinische, therapeutische und unterstützende Leistungen nach Maßgabe der geltenden berufs- und heilrechtlichen Bestimmungen. Eine Heil- oder Erfolgszusage wird ausdrücklich nicht abgegeben. Die Fachklinik führt sämtliche Behandlungsmaßnahmen unter Beachtung anerkannter fachlicher Standards und ihrer Sorgfaltspflichten durch.
2.2 Sofern für bestimmte Leistungen eine ärztliche Verordnung oder ein Privatrezept erforderlich ist, obliegt es dem Patienten, diese Nachweise rechtzeitig vorzulegen. Die Fachklinik kann die Erbringung der Leistung ablehnen, sofern die erforderlichen medizinischen Dokumente nicht vorliegen oder veraltet sind.
2.3 Die Fachklinik behält sich vor, Vertragsangebote ohne Angabe von Gründen abzulehnen, insbesondere wenn eine medizinisch notwendige Versorgung nicht sichergestellt werden kann oder andere berechtigte Gründe vorliegen (z. B. Kapazitätsgrenzen).

3. Mitwirkungspflichten des Patienten

3.1 Um einen optimalen Behandlungserfolg zu ermöglichen, ist der Patient verpflichtet, die Fachklinik über alle relevanten gesundheitlichen Aspekte, Vorerkrankungen, aktuelle Beschwerden und etwaige Risiken (z. B. Allergien, Medikamentenunverträglichkeiten) umfassend und wahrheitsgemäß zu informieren.
3.2 Der Patient verpflichtet sich, den Anweisungen des behandelnden Personals und den klinikinternen Vor- und Nachsorgemaßnahmen nachzukommen. Bei wesentlichen Änderungen seines Gesundheitszustands oder bei Nebenwirkungen hat der Patient die Fachklinik unverzüglich zu informieren.
3.3 Kommt der Patient seinen Mitwirkungspflichten nicht nach und entsteht hieraus eine erhebliche Beeinträchtigung des Behandlungserfolgs, kann die Fachklinik nach vorheriger schriftlicher Mahnung (z.B. E-Mail, Brief) und angemessener Fristsetzung die Behandlung kündigen oder unterbrechen, wenn eine Fortführung nicht mehr zumutbar ist.
3.4 Schweigepflichtsentbindungen erfolgen nur in konkret erforderlichen Fällen. Eine generelle, pauschale Entbindung von der Schweigepflicht wird nicht verlangt und ist unwirksam.

4. Terminvereinbarung und Ausfallhonorar

4.1 Termine für Behandlungen und Beratungen werden mit dem Patienten persönlich, telefonisch oder digital vereinbart. Die Fachklinik ist bemüht, eine möglichst kurze Wartezeit zu gewährleisten, kann dies jedoch nicht zusichern.
4.2 Der Patient ist verpflichtet, vereinbarte Termine pünktlich wahrzunehmen. Bei einer Verspätung von mehr als zehn Minuten ohne vorherige Abstimmung ist die Fachklinik berechtigt, die Behandlung zu verkürzen oder abzusagen. In diesem Fall kann ein Ausfallhonorar in angemessener Höhe erhoben werden, wobei dem Patienten jederzeit der Nachweis offensteht, dass kein oder ein deutlich geringerer Schaden entstanden ist.
4.3 Muss ein vereinbarter Termin vom Patienten storniert oder verschoben werden, muss dies spätestens 24 Stunden vor Behandlungsbeginn erfolgen. Andernfalls kann ein Ausfallhonorar in Höhe von bis zu 70 % der vereinbarten Vergütung verlangt werden, sofern keine andere, kurzfristige Terminvergabe möglich war. Auch hier kann der Patient nachweisen, dass der Fachklinik durch die Nichtinanspruchnahme kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
4.4 Das Ausfallhonorar ist unabhängig davon zu zahlen, ob der Patient gesetzlich oder privat krankenversichert ist. Die Kostentragungspflicht für ausgefallene Termine obliegt allein dem Patienten und wird nicht von den Krankenkassen oder privaten Versicherungen übernommen.

5. Vergütung und Zahlungsmodalitäten

5.1 Die Vergütung für die von der Fachklinik erbrachten Leistungen richtet sich nach der aktuellen Preisliste, dem zwischen Patient und Fachklinik für den Einzelfall vereinbarten Honorar oder – soweit anwendbar – den gesetzlichen Gebührenordnungen (z. B. Gebührenordnung für Ärzte).
5.2 Soweit eine Kostenübernahme durch Krankenkassen oder private Versicherungen möglich ist, bleibt das Verhältnis zwischen dem Patienten und seiner Versicherung hiervon unberührt. Der Patient hat eigenständig zu klären, in welchem Umfang die Kosten für die Behandlung erstattet werden. Ein etwaiger Selbstbehalt oder nicht gedeckte Kostenanteile sind vom Patienten selbst zu tragen.
5.3 Rechnungen sind innerhalb von [z. B. 14] Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig. Kommt der Patient in Zahlungsverzug, ist die Fachklinik berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe sowie Mahngebühren zu verlangen.
5.4 Bei fortdauerndem Zahlungsverzug und nach vorheriger schriftlicher Mahnung kann die Fachklinik weitere Leistungen aussetzen, sofern keine medizinische Notfallsituation vorliegt, bis alle offenen Forderungen beglichen wurden.

6. Beendigung des Behandlungsverhältnisses

6.1 Der Patient hat das Recht, den Behandlungsvertrag jederzeit ohne Angabe von Gründen zu kündigen („Rücktritt"). Bereits angefallene Entgelte für erbrachte Leistungen sind dennoch zu entrichten.
6.2 Die Fachklinik kann das Behandlungsverhältnis ordentlich oder außerordentlich kündigen, wenn der Patient wiederholt gegen seine Mitwirkungspflichten verstößt, Termine nicht einhält, sich in Zahlungsverzug befindet oder andere wichtige Gründe vorliegen, die eine Fortsetzung unzumutbar machen. Die Kündigung bedarf der Textform (z. B. E-Mail, Brief).
6.3 Im Falle einer Kündigung vor Abschluss aller vereinbarten Behandlungseinheiten behält die Fachklinik Anspruch auf Vergütung der bereits erbrachten Leistungen. Einen weitergehenden Schadensersatz kann die Fachklinik nur unter Beachtung der gesetzlichen Vorschriften beanspruchen.

7. Haftung und Haftungsbegrenzung

7.1 Die Fachklinik haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung durch die Fachklinik, ihre gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen.
7.2 Für sonstige Schäden haftet die Fachklinik bei vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten uneingeschränkt. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet die Fachklinik nur bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (sog. Kardinalpflichten), und zwar der Höhe nach begrenzt auf den bei Vertragsschluss typischerweise vorhersehbaren Schaden.
7.3 Für von Patienten eingebrachte persönliche Gegenstände oder Wertsachen übernimmt die Fachklinik keine Haftung, sofern nicht vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten seitens der Fachklinik, ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen vorliegt.
7.4 Die vorstehenden Haftungsregelungen gelten sinngemäß für etwaige Schadensersatzansprüche gegen Mitarbeitende oder Erfüllungsgehilfen der Fachklinik.

8. Datenschutz und Schweigepflicht

8.1 Die Fachklinik erhebt, speichert und verarbeitet personenbezogene Daten des Patienten nur zum Zwecke der Leistungserbringung und Abrechnung sowie zur Erfüllung gesetzlicher Dokumentationsverpflichtungen. Eine darüberhinausgehende Nutzung erfolgt nur mit ausdrücklicher Einwilligung des Patienten oder aufgrund einer gesetzlichen Erlaubnis.
8.2 Die jeweiligen datenschutzrechtlichen Bestimmungen (insbesondere DSGVO und BDSG) werden beachtet. Der Patient hat das Recht, auf Antrag unentgeltlich Auskunft über seine gespeicherten personenbezogenen Daten zu erhalten und deren Berichtigung bzw. Löschung zu verlangen, sofern keine gesetzlichen Aufbewahrungsfristen entgegenstehen.
8.3 Das medizinische Personal unterliegt der gesetzlichen Schweigepflicht. Informationen über den Patienten werden nur weitergegeben, wenn hierfür eine gesetzliche Verpflichtung besteht oder der Patient ausdrücklich (in der jeweils erforderlichen Form) eingewilligt hat.

9. Änderungen der Allgemeinen Behandlungsbedingungen

9.1 Die Fachklinik behält sich vor, diese Behandlungsbedingungen mit Wirkung für die Zukunft anzupassen oder zu ändern, wenn dafür ein sachlicher Grund vorliegt (z. B. Änderung gesetzlicher Vorschriften, höchstrichterliche Rechtsprechung oder Erweiterung des Leistungsspektrums).
9.2 Über wesentliche Änderungen der Behandlungsbedingungen wird der Patient in Textform informiert. Bei laufenden Behandlungsverträgen bleiben die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses geltenden Behandlungsbedingungen maßgebend, sofern der Patient einer Änderung nicht ausdrücklich zustimmt.

10. Nebenabreden, Formvorschriften und salvatorische Klausel

10.1 Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Änderungen oder Ergänzungen dieser Behandlungsbedingungen bedürfen der Textform (z. B. E-Mail), sofern keine ausdrückliche Individualvereinbarung vorliegt, die auch mündlich wirksam sein kann (§ 305b BGB).
10.2 Sollten einzelne Bestimmungen dieser Behandlungsbedigungen ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt die gesetzliche Regelung oder – sofern gesetzlich nicht geregelt – eine Regelung, die dem Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.

11. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

11.1 Für sämtliche Rechtsbeziehungen zwischen der Fachklinik und dem Patienten gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Zwingende Verbraucherschutzvorschriften des Landes, in dem der Patient seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, bleiben unberührt.
11.2 Ist der Patient Verbraucher, gilt für Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag der gesetzliche Gerichtsstand. Ist der Patient kein Verbraucher, ist Gerichtsstand am Sitz der Fachklinik

12. Schlussbestimmungen

12.1 Diese Behandlungsbedingungen sind auf der Website der Fachklinik abrufbar oder können in den Räumlichkeiten der Fachklinik eingesehen werden. Auf Wunsch erhalten Patienten ein Exemplar in Papier- oder Textform.
12.2 Mit Inanspruchnahme der Leistungen der Fachklinik erkennt der Patient die Geltung dieser Behandlungsbedingungen an.